Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Kindertagesstätten
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule und Kindertagesstätten wurde die geplante Einführung von Ganztagsgrundschulen in Munster ab dem Schuljahr 2025 thematisiert. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bildet §23 Abs.1 S.1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), der die Regelungen zu Ganztags- und Halbtagsschulen definiert. Die Antragstellung erfolgt gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums, insbesondere basierend auf dem Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“. Diese Umstellung soll nicht nur das Bildungsangebot erweitern, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Bezuschussung der Schulverpflegung der Grundschulen in Munster
Ein weiterer bedeutender Tagesordnungspunkt war die Bezuschussung der Schulverpflegung in den Grundschulen. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die Kosten für die Verpflegung weiter zu subventionieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, allen Schülern eine Mahlzeit zu ermöglichen. Die geplanten Anpassungen - nach Zustimmung des Rates - ab dem nächsten Schuljahr in Kraft treten, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Berichte der Kindertagesstätten und Schulen
Im Anschluss an die formalen Beschlüsse berichteten die anwesenden Leiterinnen und Leiter der Kindertagesstätten, der beiden Grundschulen sowie der Haupt-, Realschule und Gymnasium über die aktuelle Lage ihrer Einrichtungen. Dabei zeichnete sich ein weitgehend einheitliches Bild ab:
Die Sitzung machte deutlich, dass trotz der Herausforderungen an den Bildungseinrichtungen in Munster mit viel Engagement gearbeitet wird, um den Kindern bestmögliche Voraussetzungen zu bieten.
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